3.2 Wie festgestellt, wurde am 17. Oktober 2014 das Darlehen in der Höhe von EUR 1'500'000.00 von der D.________ OÜ überwiesen. Das Darlehen wurde ferner gemäss den gerichtlichen Feststellungen bis dato nie durch die H.________ AG zurückbezahlt (auch vom Beschuldigten als Bürgen nicht) und die D.________ OÜ hat durch den Zahlungsausfall einen Vermögensschaden in der Höhe von EUR 1'500'000.00 erlitten. Vermögensdisposition und Vermögensschaden liegen vor.