Ebenfalls ist erkennbar, dass die Werthaltigkeit einer Bürgschaft vom Vermögen einer Person abhängt und diese vermindert sein kann, wenn der Bürge vermögenslos ist. Entsprechend ist festzuhalten, dass das Verhalten der zuständigen Personen der D.________ OÜ hinsichtlich der Absicherung des Rückzahlungsanspruchs erneut nicht optimal war. Jedoch bestanden sie immerhin auf einer Absicherung des Rückzahlungsanspruchs.