BGE 116 Ia 202 E. 2b). Wie die Verteidigung somit insgesamt zurecht vorbringt, wäre es die Aufgabe der zuständigen Personen der D.________ OÜ gewesen, die Bonität des Beschuldigten als Bürgen zu ermitteln und von diesem allenfalls Zusicherungen diesbezüglich einzuholen. 2. Arglist