Die Aufgabe der Revisionsstelle besteht einzig darin, die Rechtskonformität der fertiggestellten Jahresrechnung und die Anträge des Verwaltungsrats hinsichtlich der Gewinnverteilung zu prüfen (Art. 729a OR). Die materielle Wahrheit oder Unwahrheit einer Jahresrechnung ist mithin nicht davon abhängig, ob sie von den Revisoren geprüft worden ist.