22-2-15 Ziff. 79). Indem der Beschuldigte stattdessen die Jahresrechnung 2013 ohne die rechtlich gebotenen Wertberichtigungen vorlegte und zusätzlich erklärte, die Forderungsbestände seien abgesichert (und damit indirekt bestätigte, dass die Debitoren ordnungsgemäss verbucht wurden), stellte er sowohl die effektive Überschuldungslage wie auch die Profitabilität des Gewerbes der H.________ AG im Jahr 2013 als Tatsache falsch dar und fabrizierte eine falsche Vorstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der H.________ AG.