seit knapp zwei Jahren unbezahlt geblieben und deren Begleichung zweifelhaft war, womit folglich ein Wertberichtigungsbedarf bestand. Die Wertberichtigung dieser Forderung war dabei wesentlich für die Frage der Kreditwürdigkeit, denn die Wertberichtigung führte dazu, dass die H.________ AG per 31. Dezember 2013 nicht über ein Eigenkapital in der Höhe von CHF 789'972.85 verfügte, sondern effektiv am genannten Datum mit CHF 113'548.75 (bzw. USD 115'582.92) bilanziell überschuldet war. Ferner erzielte die H._____