Bei Unsicherheiten in der Bewertung muss folglich jener Wertansatz gewählt werden, der die Vermögenslage aus der Sicht der Gesellschaft ungünstiger darstellt (Müller/Lipp/Plüss, Der Verwaltungsrat, Handbuch für Theorie und Praxis, 4. A. 2014, S. 218). Aufgrund dieser Grundsätze muss bei einer ungesicherten Forderung gegen ein ausländisches Unternehmen, welche seit knapp zwei Jahren nicht bezahlt wurde, aus den Gründen der Bilanzvorsicht eine vollumfängliche Wertberichtigung erfolgen.