960 Abs. 2 OR bzw. Art. 958c Abs. 1 Ziff. 5 OR sowie das Belegprinzip, wonach eine Buchung stets aufgrund von Belegen nachvollziehbar sein muss (vgl. Neuhaus/Schärer, Basler Kommentar, Obligationenrecht II, 5. A. 2016, Art. 957a OR N. 19). Bei Unsicherheiten in der Bewertung muss folglich jener Wertansatz gewählt werden, der die Vermögenslage aus der Sicht der Gesellschaft ungünstiger darstellt (Müller/Lipp/Plüss, Der Verwaltungsrat, Handbuch für Theorie und Praxis, 4. A. 2014, S. 218).