trolle des Beschuldigten und es gab insbesondere keine Garantie oder erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass diese Entwicklung so eintreten würde. Aufgrund der wirtschaftlichen Realität betreffend die H.________ AG im Spätsommer 2014 und die dem Beschuldigten bekannten, erheblichen Risiken rund um die zukünftige Entwicklung des Düngerhandelsgeschäfts (vgl. dazu im Einzelnen: E. II.C.2 Ziff. 2.5.6; E. II.C.3. Ziff. 3.4.8), musste er allerdings mit einem Kreditausfall rechnen.