3.9.7 In subjektiver Hinsicht ist erwiesen, dass der Beschuldigte gegenüber den verantwortlichen Personen der D.________ OÜ absichtlich ein geschöntes Bild der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der H.________ AG fabrizierte, weil er wusste, dass er so das Darlehen eher erhalten würde. Auf die am 7. August 2014 gegenüber Q.________ vorgelegte Jahresrechnung 2013, welche unwahrerweise noch ein Eigenkapital von CHF 789'972.85 bilanzierte, kann sich der Beschuldigte dabei in subjektiver Hinsicht nicht berufen.