3.9.5 Aufgrund der glaubhaften Darstellungen von Q.________ ist ferner erstellt, dass dieser als Entscheidträger der D.________ OÜ letztlich wegen der vorgelegten, nicht korrekten Jahresrechnung 2013 eine falsche Vorstellung über die wirtschaftliche Kapitalbasis der H.________ AG erlangte, zumal ihm der Beschuldigte mündlich versichert hatte, dass die Debitoren aus Düngemittelverkäufen mittels Akkreditiven abgesichert seien und dementsprechend auf der ausgehändigten Jahresrechnung 2013 überhaupt keine Wertberichtigungen von Forderungen aufgeführt wurden. Dass der Beschuldigte dies gegenüber Q.