2013 der H.________ AG noch nicht abgeschlossen gewesen sei (act. 21-3-7 Ziff. 18). Er sei nicht über die Erhöhung des Verlustes unterrichtet worden. Der Beschuldigte habe ihm ferner mitgeteilt, dass es keine offenen Forderungen gebe, denn die Bezahlung würde jeweils mittels Akkreditiv erfolgen, was eine Lieferung ohne Bezahlung verhindere (act. 21-3-7 Ziff. 21). Die Sicherheit der Übergabe von 40 % der Aktien sei erfolgt, weil die Gesellschaft ein sehr grosses Aktienkapital gehabt habe, nämlich USD 882'000.00 (vgl. act. 21-3-9 Ziff. 23). Ferner fügte Q.__