Die Gesellschaft habe keine Aktiven mehr. Der Beschuldigte ergänzte, dass er auch selber insolvent sei und den Bankrott (bzw. den Privatkonkurs) erklären müsste, wenn er für die Bürgschaft belangt würde. Entsprechend bot der Beschuldigte die Schuldenamortisierung bis Ende 2018 an (act. 20-2-40). Die Schuld über EUR 1'500'000.00 gegenüber der D.________ OÜ wurde nie vollständig oder teilweise getilgt, und zwar weder vom Beschuldigten noch von der H.________ AG (SG GD 8/4 S. 17).