3.4.5 Am 27. August 2014 kommentierte der Beschuldigte zum Vorschlag der D.________ OÜ betreffend Verpfändung der Aktien, dass sich die Bewertung der Gesellschaft aus ihrer Substanz (Eigenkapital) und ihres zukünftigen Potentials, erfolgreiche Geschäfte abzuschliessen, bestehe. Sie würden ihr zukünftiges Potential aufgrund der Kreditlinien einschätzen können. Entsprechend würde er die Verpfändung von 40 % der Aktien der H.________ AG anbieten (act. 21-3-16: "The valuation of the company consists of its substance (equity) and its future potential for generating business and profit […]").