3.4.4 Am 19. August 2014 übermittelte der Beschuldigte die Verschiffungsdokumente für die Lieferung an die AM.________ (act. 24-5-5) sowie später Informationen zum Insolvenzverfahren betreffend die AM.________. Gestützt auf die zugesendeten Unterlagen entgegnete AP.________ von der Revisorin AL.________ AG, dass sie dem Dokument keine Informationen betreffend die Werthaltigkeit der Forderungen der H.________ AG entnehmen könnten (act. 24-5-7). Der Beschuldigte antwortete darauf mit E-Mail vom 12. September 2014, dass der Liquidator der AM.________ zuversichtlich sei, dass insbesondere die offenen Forderungen (als wesentliche Aktiven der AM.