OÜ abgesichert. Ferner verpflichtete sich der Beschuldigte, für das Darlehen persönlich zu bürgen (act. 20-2-3 ff.), was dieser am 9. Oktober 2014 tat (act. 20-2- 7 ff.). Seite 45/98 3.2 Es ist sodann unbestritten und urkundlich belegt, dass die H.________ AG mit Gutschrift per valuta 17. Oktober 2014 das Darlehen der D.________ OÜ über EUR 1.5 Mio. auf ihrem Konto bei der AN.________ in Amsterdam gutgeschrieben erhielt (act. 20-2-15) und in der Folgezeit für ihre betrieblichen Bedürfnisse verwendete.