3.1 Es ist unumstritten, dass der Beschuldigte am 7. Oktober 2014 namens der H.________ AG einen Darlehensvertrag mit der estnischen Gesellschaft D.________OÜ unterzeichnete. Darin verpflichte sich die D.________OÜ, der H.________ AG ein Darlehen über EUR 1'500'000.00 für den Zeitraum von zwei Jahren zum Zinssatz von 9.75 % pro Jahr auszurichten. Das Darlehen galt als Betriebskapital der H.________ AG und war darüber hinaus keinem spezifischen Zweck gewidmet. Der Darlehensvertrag hielt weiter fest, dass die H.________ AG u.a. verpflichtet sei, das Aktienkapital von CHF 1.2 Mio. nicht zu reduzieren.