1. Die Vorinstanz erachtete es als erstellt, dass der Beschuldigte mit Q.________ als Vertreter der estnischen Gesellschaft D.________ OÜ über einen Kredit zu Gunsten der H.________ AG verhandelt und ihm dabei die Bilanzen für die Jahre 2012 und 2013 übergeben habe. Der Beschuldigte habe gewusst, dass der effektive Verlust in der Bilanz 2013 nicht nur rund USD 191'000.00 (wie in der Bilanz 2013 ausgewiesen), sondern effektiv USD 1'188'920.00 betragen habe.