wird. Der ihr dadurch zugefallene wirtschaftliche Vorteil war unrechtmässig. Der Beschuldigte handelte mithin mit der Absicht, der H.________ AG einen Vorteil zuzuschanzen, der mit einem Rechtsmangel belastet war und auf welchen sie keinen rechtlichen Anspruch hatte (vgl. E. II.C.1. Ziff. 1.4.5). 4.5.7 Der Beschuldigte ist der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB schuldig zu sprechen. III. Vorwurf des Kreditbetrugs zum Nachteil der D.________ OÜ A. Recht