Er verletzte damit seine Treuepflichten als Verwaltungsrat gemäss Art. 717 OR. Sodann verletzte der Beschuldigte auch die vertraglichen Pflichten gegenüber der M.________ AG und der AC.________ Ltd. unter dem Optionsvertrag, indem er trotz des Verpfändungsverbots ohne Zustimmung der Aktionäre entsprechende Vermögenswerte der M.________ AG verpfändete.