dem Beschuldigten bei dieser Ausgangslage bereits am 30. Juli 2013 (d.h. ab der Inanspruchnahme des Pfandes) ein prägnantes Risiko seiner Handlungen hinsichtlich der späteren Inanspruchnahme des Pfandes bewusst gewesen sein. Der Beschuldigte schob dieses prägnante Risiko zu Lasten der M.________ AG beiseite, weil ihm die Vorteile, welche die H.________ AG durch die Verpfändung erlangte (d.h. in concreto die Möglichkeit, Düngehandelstransaktionen mit hohem Volumen und folglich hohem Margenpotential zu realisieren), wichtiger waren, als die ihm sich prägnant aufdrängende Möglichkeit eines späteren