bereits dargelegt, waren die Rohstoffhandelstransaktionen des Beschuldigten weitgehend mittels Fremdkapital (u.a. der X.________ AG, aber auch der M.________ AG und anderer Fremdkapitalgeber) finanziert, die Verkaufstransaktionen erfolgten teilweise ausserhalb eines Akkreditivs (und waren entsprechend risikobelastet) und der H.________ AG fehlte es an bilanzieller Substanz, die Transaktionen selber zu stemmen. Gesamthaft gewürdigt muss