Erneut musste dem Beschuldigten ferner bereits im Juli 2013 deutlich bewusst gewesen sein, dass die Art und Weise der durch ihn ausgeführten Geschäftstransaktionen mit Risiken behaftet waren und ein positives Betriebsergebnis keineswegs garantiert war. So musste der Beschuldigte wie bereits erwähnt im Jahr 2010 mit einem inhaltlich vergleichbaren Geschäftsprojekt (T.________ AG) Konkurs anmelden, während er mit der H.________ AG im Jahr 2010 ebenfalls einen erheblichen Jahresverlust von knapp der Hälfte des Aktienkapitals realisierte. Wie ebenfalls Seite 41/98