4.4.7 In subjektiver Hinsicht ist erstellt, dass der Beschuldigte bewusst und willentlich gegen seine Pflichten als Verwaltungsrat der M.________ AG sowie gegen die Pflichten des Optionsvertrags verstossen hat. Wie bereits mehrfach erwähnt, verfügte der Beschuldigte als seit Jahrzehnten im internationalen Düngerhandel tätige Person vertiefte Kenntnisse über wirtschaftliche Zusammenhänge und ihm war die zentrale Bedeutung von Absicherung von Forderungen bekannt (E. II.C.1. Ziff. 1.4.4). Er wusste, dass die Verpfändung der Aktiven der M.________ AG ohne Gegenleistung zu Gunsten der H.________ AG wirtschaftlich einseitig nachteilig war.