4.4.6 Zwischen (1.) den vom Beschuldigten zu verantwortenden Pfandverträgen (insb. der General Deed of Pledge), (2.) der durch den Beschuldigten genehmigten Inanspruchnahme des Pfandes zwischen dem 30. Juli 2013 und dem 30. Januar 2015 zwecks Finanzierung von diversen Handelstransaktionen und (3.) den aufgrund der Pfanddeckung durch die M.________ AG realisierten Verluste per 13. Februar 2015 über USD 921'731.50 besteht ein klarer Kausalzusammenhang. Ohne Pfandverträge oder Inanspruchnahme des Pfandes für die Handelsfinanzierung wären die Verluste der M.________ AG nicht eingetreten.