4.3.8 Am 9. Februar 2015 kündete die X.________ AG den Kreditvertrag mit der H.________ AG und forderte die Rückzahlung der restlichen Kreditsumme aus der Kreditfazilität von USD 921'731.50. Dabei wies die X.________ AG auf die Inanspruchnahme des Pfandes der M.________ AG hin, falls keine Rückzahlung erfolgen sollte (act. 10-3-1-10-34). 4.3.9 Am 13. Februar 2015 deckte die X.________ AG unter Verwendung des bestellten Pfandes ihre offenen Forderungen gegen die H.________ AG mittels Bankguthaben der M.________ AG in der Höhe von USD 921'731.50 (act. 10-3-3-12-6).