Der Zusatzvertrag Amendment No. 1 wurde am 19. November 2014 durch den Beschuldigten für die M.________ AG unterzeichnet (act. 10-3-1-10-12). 4.3.7 Die Verpfändung der Aktiven der M.________ AG zu Gunsten der H.________ AG wurde im Rahmen der Geschäftstätigkeit der H.________ AG durch die X.________ AG regelmässig in Anspruch genommen, weil die Sicherheiten der H.________ AG für die Finanzierung der einzelnen Transaktionen nicht mehr ausreichten. Die erste Inanspruchnahme der Verpfän- Seite 39/98