4.3.6 Mit dem Zusatzvertrag Amendment No. 1 vom 19. November 2014 bestÃĪtigte die M.________ AG die Verpflichtungen unter der General Deed of Pledge vom 15. November 2012. Im genannten Zusatzvertrag wird spezifiziert, dass das Pfandrecht zu Lasten des Eigentums der M.________ AG der Absicherung von Forderungen der X.________ AG gegen die H.________ AG diene, welche im Zusammenhang mit dem Kreditrahmenvertrag (Credit Facility Agreement) vom 9. Januar 2012 entstanden seien.