4.3.2 Mit einer Faustpfandverschreibung vom 9. November 2010 verpfändete der Beschuldigte die Aktiven der M.________ AG an die X.________ AG zu Gunsten der H.________ AG im Zusammenhang mit der Absicherung betreffend "Cashdeckung der Frachtzahlung vom 9.11.2010 von H.________ AG zugunsten AO.________" im Wert von USD 286'800.00 (act. 10-3-1-10-19; act. 10-3-1-10-21). 4.3.3 Mit einer allgemeinen Faustpfandverschreibung vom 28. März 2012 verpfändete die M.________ AG der X.________ AG sämtliche gegenüber der Bank zustehenden gegenwär- Seite 38/98