Die gewährten Finanzierungen seien ja auch im weitaus grössten Umfang wieder zurückgeführt worden und der Beschuldigte habe damit gerechnet, dass dies so weiter gehen würde. Der Beschuldigte habe sich auch selber nicht direkt oder indirekt bereichert, zumal die H.________ AG nie Dividenden ausgeschüttet habe. Die Bankfinanzierungen seien in der Buchhaltung 2013 transparent nachgeführt worden und der Beschuldigte habe keine Absicht gehabt, etwas zu verschleiern. 4.3 Feststellungen des Gerichts: