Da die General Deed of Pledge im Jahr 2012 gar nicht beansprucht worden sei, ergebe sich ohne weiteres, dass die Kreditlinie nicht zur kurzfristigen Finanzierung einzelner Geschäfte der H.________ AG diente, sondern generell und in Absprache mit den Aktionären erfolgt sei. Erst im Jahr 2013 habe die General Deed of Pledge zur Absicherung von Handelsfinanzierungen gedient, wobei die Aktionärin der M.________ AG über die gemeinsame höhere Kreditlinie, welche mittels der General Deed of Pledge errichtet worden sei, informiert gewesen sei. Die Kreditlinie sei auch zum Vorteil für die M.___