onäre der M.________ AG deren Vermögenswerte zu Gunsten der H.________ AG verpfändet habe. Er habe dabei gegen den Optionsvertrag verstossen und sei zusätzlich hohe Risiken durch die Verpfändung eingegangen. Der Beschuldigte sei dabei für den entsprechenden Vermögensschaden verantwortlich und habe sowohl vorsätzlich wie auch mit der Absicht der unrechtmässigen Bereicherung der H.________ AG gehandelt (SG GD 9/2 E. II.5. Ziff. 5.2 und 5.3). 4.2 Standpunkte der Verteidigung: