3.5.7 Der Beschuldigte ist der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB schuldig zu sprechen. 4. Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung, begangen durch die Verpfändung von Vermögenswerten der M.________ AG zu Gunsten der H.________ AG 4.1 Urteil der Vorinstanz: Die Vorinstanz erwägt, dass erstellt sei, dass der Beschuldigte ohne Genehmigung der Akti- Seite 37/98