verpflichtet gewesen, vorliegend das erhebliche Kreditausfallrisiko der M.________ AG so abzusichern, dass vernünftigerweise kein Kreditausfall mehr drohte (s. u.a. Urteil des Bundesgerichts 6B_446/2010 vom 14. Oktober 2010 E. 6.4). Indem er das Darlehen ohne ausreichende Absicherung ausrichtete, handelte er pflichtwidrig.