__ AG, (2.) dem unvorteilhaften Geschäftsgang (mit einer bilanziellen Überschuldung per 31. Dezember 2013), (3.) der früheren Verluste im Geschäftsjahr 2010, (4.) der hohen Verluste im Geschäftsjahr 2013, (5.) dem früheren Konkurs der im Düngemittelhandel tätigen Vorgängergesellschaft T.________ AG im Jahr 2010 sowie (6.) dem teilweise ausserhalb von Akkreditiven abgewickelten und damit risikobehafteten Geschäftsmodell durfte der Beschuldigte nicht davon ausgehen, dass das ungesicherte Darlehen problemlos zurückbezahlt werden kann.