3.3.4 Wie unter E. II.C.2 Ziff. 2.3.8 dargelegt, war die H.________ AG per Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 bilanziell überschuldet. Aufgrund eines Organisationsmangels erfolgte am 18. Mai 2016 die Auflösung der Gesellschaft gemäss Art. 731b OR. Wie unter E. II.C.2. Ziff. 2.3.9 dargelegt, handelte der Beschuldigte im Rahmen von Düngemittelverkäufen teilweise ausserhalb eines Akkreditivs bzw. einer gleichwertigen Absicherung, weswegen die getätigten Geschäfte per se erheblich risikobelastet waren.