3.3.3 Wie bereits unter E. II.C.2. Ziff. 2.3.3 dargelegt, wurde der Darlehensvertrag vom 30. Dezember 2013 über die Zahlung von USD 400'000.00 mitsamt dem Zinssatz von 3.25 % erst zu einem unbekannten Zeitpunkt nach dem 20. August 2014 nachträglich erstellt. Der Darlehensvertrag vom 30. Dezember 2013 wurde sowohl für die M.________ AG als auch für die H.________ AG durch den Beschuldigten unterzeichnet (act. 20-1-305 ff.).