3.3.2 Es ist auch aufgrund der Bankunterlagen belegt, dass der Beschuldigte als einziger Verwaltungsrat der M.________ AG mit Auftrag vom 30. Dezember 2013, 16:44 Uhr, weitere USD 400'000.00 von den Konten der M.________ AG an die H.________ AG überwies, wobei die Zahlung am Folgetag (31. Dezember 2013) ausgeführt und auf den Konten der H.________ AG gutgeschrieben wurde (act. 10-3-3-11-4). Das Darlehen wurde nie zurückerstattet.