(SG GD 9/2 E. II.5. Ziffer 4.2 ff.). 3.2 Standpunkte der Verteidigung: Die Verteidigung führte aus, dass es zutreffe, dass der Beschuldigte am 30. Dezember 2013 (Vertragsdatum) in seiner Funktion als Verwaltungsrat der M.________ AG der H.________ AG ein weiteres Darlehen über USD 400'000.00 gewährt habe; dies mit einem Zinssatz von 3.25 %. Der Kreditbetrag sei auf das Konto Trade Finance der H.________ AG überwiesen worden, weil die beiden Gesellschaften bei der X.________ AG eine Kreditlinie gehabt hätten, welche gewisse Eigenkapitalvorschriften enthalten habe.