2.5.3 Der Vermögensschaden von CHF 600'000.00 (bzw. USD 672'872.04) ist mit Sicherheit durch die Auflösung der H.________ AG eingetreten; weder das Darlehen, noch der damit verbundene Zins wurde zurückbezahlt. Die M.________ AG hat folglich einen vollständigen Kreditausfall und damit einen Vermögensschaden erlitten. 2.5.4 Die Verteidigung argumentiert an dieser Stelle sinngemäss mit einer fehlenden Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und dem Vermögensschaden. So sei nicht vorhersehbar gewesen, dass das Darlehen nicht zurückbezahlt habe werden können.