erschien als die Gesetzesnachachtung im Sinne der getreuen Verwaltung des Vermögens der M.________ AG. Dies vor der Prämisse, dass der Beschuldigte den Kreditausfall zwar nicht wollte, er aber als wahrscheinliche Möglichkeit damit rechnete und dies mangels anderer Finanzierungsmöglichkeiten hinnahm. 2.5. Subsumption des Sachverhalts: