2.4.4 Der Beschuldigte kannte in subjektiver Hinsicht die genannten Pflichtverletzungen und wollte diese auch. Der Beschuldigte ist gemäss eigenen Angaben seit Jahrzehnten im internationalen Rohstoffhandelsgeschäft tätig (act. 1-1-18), weswegen es für das Gericht ausreichend klar ist, dass der Beschuldigte ein überdurchschnittliches Verständnis für wirtschaftliche und juristische Fragen hat. So wusste der Beschuldigte, dass er die Geschäfte der M.________ AG nicht im eigenen Interesse führte, sondern treuhänderisch für eine Aktionärsgruppe verwaltete. Es handelte sich mithin bei der M._____