trotz planbaren Margen von ca. 1.5 %-2.5 % des Handelsvolumens (act. 21-1-965) insgesamt nicht ohne substantielle Risiken war, da Zahlungsausfälle im Zusammenhang mit Lieferungen die Marge deutlich überstiegen. Diese erheblichen Risiken im Zusammenhang mit Zahlungsausfällen von Debitoren wirkten sich letztlich auch aus: So erwähnte der Beschuldigte selber in seiner E-Mail vom 10. Dezember 2015 an Q.________, dass die schlechte wirtschaftliche Verfassung der H.________ AG auf zwei Rechtsfälle zurückzuführen sei, wo sie ihr Geld nicht erhalten hätten (act. 20-2-40).