Bei der AM.________ handelte es sich um eine Handelsgesellschaft, welche der H.________ AG den genannten Betrag im Zusammenhang mit einer Kaufpreiszahlung betreffend eine Schiffsladung schuldete (vgl. act. 24-5- 5). Aus diesem Umstand erhellt, dass der Beschuldigte für die H.________ AG auch ungesicherte Verkaufstransaktionen durchführte, d.h. er führte die Verkaufstransaktion durch und lieferte die Ware, ohne dass ein Akkreditiv (bzw. Letter of Credit) einer Bank oder eine sonstige Sicherheit zwecks Absicherung des Verkaufspreises vorlag (vgl. auch act.