2.3.6 Die H.________ AG wurde am 15. Juli 2015 von der B.________ AG (vormals: M.________ AG) aufgefordert, die offenen Darlehen über CHF 600'000.00 und USD 400'000.00, die offene Kontokorrentschuld von USD 17'650.10 sowie den Betrag von USD 921'731.50 im Zusammenhang mit der Pfandverwertung der X.________ AG zurück zu erstatten (act. 20-1- 186). Die genannten Beträge wurden nicht zurückerstattet. Die H.________ AG war in diesem Zusammenhang zahlungsunfähig.