2.3.4 Der damit später erstellte Darlehensvertrag vom 27. Oktober 2013 über USD 674'000.00 wurde durch den Beschuldigten sowohl seitens der M.________ AG als auch seitens der H.________ AG unterzeichnet (act. 20-1-276 ff.). Der Beschuldigte übte entsprechend eine Doppelvertretung bei der Darlehensvergabe aus. 2.3.5 Am 9. Februar 2015 kündete die X.________ AG den Rahmenkreditvertrag mit der H.________ AG und forderte die Rückzahlung der offenen Kreditsumme aus der Kreditfazilität im Umfang von USD 921'731.50 (act. 10-3-1-10-34).