2.3.3 Zum Zeitpunkt der Darlehensausrichtung bestanden keine Darlehensverträge über die Darlehenszahlung der M.________ AG an die H.________ AG. Dies ergibt sich aus der E-Mail von AJ.________ vom 20. August 2014, wo sie bei AK.________ und beim Beschuldigten hinsichtlich der Darlehen über CHF 600'000.00 vom 28. Oktober 2013 und über USD 400'000.00 vom 31. Dezember 2013 nach den Verträgen, den Zinsen und der Rückzahlung nachfragt (act. 20-1-143). Entsprechend wurde der Darlehensvertrag vom 27. Oktober 2013 (einem Sonntag), welcher einen Zinssatz von 3.25 % enthielt, erst zu einem späteren Zeitpunkt erstellt.