In der Buchhaltung der H.________ AG wurde die Transaktion über das Durchlaufkonto als eine Zahlung an die AI.________ AG betreffend Aktienkapital verbucht (act. 10-3-3-10-2). Eine buchhalterische Erfassung des Zahlungseingangs als Seite 26/98 Darlehensschuld der H.________ AG gegenüber der M.________ AG fand weder am 27. Oktober 2013 noch zu einem späteren Zeitpunkt statt (act. 22-2-15 Ziff. 79).