Einer Fairness- Prüfung oder Marktüblichkeitsprüfung hält die wirtschaftlich einseitig die T.________ AG begünstigende Transaktion damit nicht stand und ist als Verstoss gegen die Treuepflicht des Verwaltungsrats gemäss Art. 717 Abs. 1 OR und damit als pflichtwidrig zu qualifizierten (Urteil des Bundesgerichts 6B_300/2016 vom 7. November 2016 E. 4.4.2; Müller/Lipp/Plüss, Der Verwaltungsrat, Ein Handbuch für Theorie und Praxis, 4. A. 2014, S. 282; Böckli, Schweizer Aktienrecht, 4. A. 2009, § 13 N. 600).