So konnte der Beschuldigte bei der Darlehensgeberin alleine entscheiden, dass das Darlehen ausgerichtet wird, während er gleichzeitig als Verwaltungsrat der Darlehensnehmerin amtete, welche sich in einem Liquiditätsengpass befand. Aufgrund der Doppelvertretung durch den Beschuldigten basierte die vorliegende Darlehensvergabe nicht auf einer ausgeglichenen wirtschaftlichen Interessenabwägung und dem Verhandlungsresultat von zwei unabhängigen Parteien, sondern stand letztlich einzig im Gutdünken des Beschuldigten. Einer Fairness- Prüfung oder Marktüblichkeitsprüfung hält die wirtschaftlich einseitig die T.___